Für Abwasserhebeanlage gilt im Rahmen der EN 12 046 04 folgende Wartungsfrequenzen:

– in gewerblichen Betrieben mindestens alle 3 Monate,
– in vermieteten Mehrfamilienhäusern mindestens alle 6 Monate,
– in privat genutzten Einfamilienhäusern mindestens 1x jährlich.

Neben der DIN EN 12 054 04 greifen hier auch Verordnungen wie  z. B. das Energiewirtschaftsgesetz bei elektrischen Anlagen, die Unfallverhütungsvorschriften, der Betriebssicherheitsverordnung und so fort.

Gerne übernimmt unsere Firma die Instandhaltung, Wartung und Erneuerung Ihrer Hebeanlagen (ggf. Tauchpumpen). Da es viele verschiedene Anlagenfabrikate gibt können wir mit ein paar Informationen zu Ihrer Anlage einen individuellen Wartungsvertrag aufsetzen, sowie ganze Anlagen neu verbauen und installieren. Falls Sie eine Hebeanlage/ Tauchpumpe besitzen, können Sie uns gerne kontaktieren und wir werden Sie dazu professionell beraten.